Verpatzte Dorferneuerung in Obbach


In den Jahren 2015 und 2016 wurde sehr viel Geld für die durchaus notwendige
Dorferneuerung von Obbach (Gemeinde Euerbach) in die Hand genommen. Man versuchte
den Ort attraktiver zu gestalten, was auch zum Teil gelang.
Leider wurden hierbei allerdings die Anforderungen für eine Barrierefreiheit wieder einmal falsch
interpretiert.
Die Gehwege entlang der Sulzthaler Straße / Schweinfurter Straße haben es nämlich in sich.
Obwohl bereits im Jahr 2014 mehrmals im Gespräch mit Bürgermeister Arthur Arnold und dem
Seniorenbeauftragten Gerhard Müller angesprochene Thema Gehwege für Rollstuhlfahrer, Benutzer
von Rollatoren und Menschen mit anderen Mobilitätseinschränkungen wurden hier die gleichen
Fehler wie in der Nachbargemeinde Niederwerrn gemacht und noch schlimmer, es wurden an
zahlreichen Einmündungen entlang der Sulzthaler / Schweinfurterstr. keine Gehwegabsenkungen
verbaut,

Keine Absenkung für Rollstuhlfahrer Euerbach OT
Obbach, Sulzthaler- / Greßthaler- / Schweinfurterstraße -/ Euerbach OT Obbach für Rollstuhlfahrer
unüberwindliche Barriere



Ein Befahren dieser Bereiche für Rollstuhlfahrer auf der Fahrbahn ist somit unausweichlich.
Vom Seniorenbeauftragten Müller wurde zwar auf die Ausführung in Bezug auf Rutschhemmung,
Kantenmaße usw. großer Wert gelegt, doch hat man, offensichtlich um Steine zu sparen einen
Abstand zwischen den Pflastern von 1 cm gewählt.


Euerbach OT Obbach Pflasterverlegung: Hindernis für
Rollstuhlfahrer und Rollatoren


Wodurch sich die erhoffte Barrierefreiheit wieder relativiert. Der von Fachleuten empfohlener
Abstand betragt 0,0 cm bis 0,5 cm um zum einen die Erschütterungen zu minimieren und zum
Anderen um Auswaschungen die Zwangsläufig bei größeren Fugenmaßen im Laufe der Zeit
entstehen zu vermeiden. Zum Weiteren werden für barrierefreie Wege generell Platten mit den
Maßen 25 x 25 cm empfohlen.

Beispiel für barrierefreien Gehweg (Altstadt Schweinfurt)

Hätten sich die Gemeindeentscheider einmal nach Niederwerrn in den Ortsteil Oberwerrn begeben
und sich dort mit den Betroffenen zu unterhalten, hätten sie sehr schnell gemerkt, dass sehr viele
Menschen mit Gehbehinderung ( Rollator, Rollstuhl) die Fahrbahn als Gehweg benutzen, da die
Erschütterungen durch den großen Abstand der identischen Steine wie in Obbach zu sehr ihr
Fortkommen behindern. Des weiteren hätten sie feststellen können, das ein Winterdienst, durch die
Größe der Fugen nur schwerlich umzusetzen ist und es in Folge, in der glatten Jahreszeit immer
wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Hier werden die Anlieger in Zukunft ihre wahre Freude
haben.
Der einzige Unterschied zwischen den Gemeinden Oberwerrn und Obbach ist der, dass es sich in
Oberwerrn um keine Durchgangsstraße handelt und die Bürger die Fahrbahn relativ ungefährdet
benutzen können.
Dagegen handelt es sich in Obbach um eine Durchgangsstraße mit vielen Kurven,


was eine Benutzung der Fahrbahn an sich schon ausschließt. Es sei den man hält es so wie die
Euerbacher stellv. Seniorenbeauftragte (Behindertenbeauftragte) Frau Verena Gerstner, die allen
Ernstes in der Gesprächsrunde am 04.12.2014 im Rathaus mir gegenüber verlautbarte, es sei doch
gut wenn ich mit meinem Rollstuhl die Fahrbahn der Euerbacher Hauptstraße benutzen müsste,
denn dann müssten auch die Autos langsam durch den Ort fahren. Genau hier hat sich Frau Gerstner
als Vertreterin der Senioren und Behinderten selbst disqualifiziert
Würden unsere Vertreter der Gemeinde Euerbach den Leitfaden der Bayrischen Staatsregierung
„Die barrierefreie Gemeinde“
Barrierefreiheit ist keine Sondermaßnahme für Menschen mit Behinderung, Barrierefreiheit schafft
Lebensqualität für Alle.

• in der allgemein üblichen Weise,
• ohne besondere Erschwernis und
• grundsätzlich ohne fremde Hilfe
• zugänglich und nutzbar sind.“ (Art. 4 BayBGG)
Schon heute sind etwa 10% der Bevölkerung zwingend auf Barrierefreiheit angewiesen. Angesichts
der demografischen Entwicklung wird der Anteil in den nächsten Jahren noch deutlich ansteigen.
(Quelle: Die barrierefreie Gemeinde S. 8)
Ferner könnten Sie sehen, das der von mir bereits 2014 erstellte und von den Räten bekämpfte
Barriereatlas eine von vielen Voraussetzungen für eine bürgerfreundliche Zukunft der Gemeinde ist.
Die Schaffung von Barrierefreiheit ist auch eine Investition in die Zukunft der Städte und
Gemeinden: Um möglichst eigenständig leben zu können, sind ältere Menschen mit
Einschränkungen nicht nur auf geeignete Rahmenbedingungen in der eigenen Wohnung
angewiesen. Von besonderer Bedeutung für ein selbstbestimmtes Leben im Alter sind vor allem die
Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von Versorgungsangeboten und Dienstleistungen . Aktuelle
Bevölkerungsvorausberechnungen gehen bis 2032 von einem Zunahme der über 75-Jährigen um
mehr als 40% im Vergleich zu 2012 aus. (Quelle: Die barrierefreie Gemeinde S. 9)
Im Resümee ist festzustellen, dass hier wieder für sehr viel Geld neue Barrieren geschaffen wurden
und die Gemeindevertreter viel Zeit und Engagement in die Verhinderung einer bürgerfreundlichen
und zukunftsweisenden Ortschaft investieren. Auf der einen Seite legt der Gemeinderat wert darauf
nach außen als Behindertenfreundlich da zu stehen und nimmt dies auch noch in in seine Agenda
auf und auf der anderen Seite wird genau entgegen gesetzt gehandelt.
Liebe Rätinen und Räte wo bleibt hier ihre Glaubwürdigkeit?
Die beiden Vertreter der Behinderten und Senioren Müller und Gerstner täten gut daran, um
weiteren Schaden von der Gemeinde fern zuhalten und den Weg für eine lebenswerte Zukunft zu
ebnen, wenn sie ihre entsprechenden Ämter niederlegen würden.
Eine Überprüfung der Causa Euerbach, durch den zuständigen Sozialverband steht noch aus.
gez:
Norbert Sandmann
Ansprechpartner zu Fragen zur Behinderung und Barrierefreiheit

Bayerischer Leitfaden: Die barrierefreie Gemeinde

Kommentare

  1. Christian Büttner15. Mai 2016 um 22:45

    Seher geehrter Autor,

    Frau Gerstner ist erst seit Anfang 2014 Mitglied des Gemeinderats, die Planung der Dorferneuerung erfolgte weit davor. Bitte überprüfen Sie Ihre Quellen. Eine Besprechung aus dem Jahr 2014 zu zitieren ist am 15.5.16 - mit Verlaub - wenig glaubwürdig. Die von Ihnen angesprochenen Gehwegabsenkungen gibt es offensichtlich doch, sind solche doch auf dem 6. Bild zweifelsfrei zu erkennen. Eine Böswilligkeit der Gemeinde ist aus dem nicht ganzflächigem Absenken des Bordsteines nicht zu erkennen. Und dem Art. 4 BayBBG widerspricht dies ebenso wie die Fugenabstände keineswegs. Dennoch ist Ihr Engagment lobenswert. Als Anregung für die Zukunft: Die nächste Dorferneuerung findet in Sömmersdorf statt. Dort ist Ihr Sachverstand sicher eine willkommene Hilfe.

    Hochachtungsvoll

    Christian Büttner

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  2. Sehr geehrter Herr Büttner,

    nach Auskunft des Seniorenbeauftragen Müller, im Juli 2014, also als Frau Gerstner bereits im Amt war, wurden zu diesem Zeitpunkt die Steine für die Obbacher Gehwege ausgewählt.

    Bei der erwähnten Besprechung waren Bügermeister Arnold sowie die Räte Müller und Schraut anwesend. Im Nachlauf wurde die Aussage von Frau Gerstner durch einen der damals Anwesenden gegenüber meiner Frau bestätigt.
    Die erwähnte Aussage war in der Vergangenheit oftmals Thema in Fachkreisen und löste ausnahmslos Entsetzen über die Diskriminierung von Behinderten aus.

    Die fehlenden Absenkungen beziehen sich nicht auf die Grundstückseinfahrten sondern auf die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche, dort wo Menschen die Fahrbahnen überqueren müssen. Ebenfalls wird das fehlen der ganzflächigen Absenkung nicht kritisiert, denn dies erhöht meines Erachtens die Sicherheit der Fußgänger.

    Der von Ihnen erwähnte Artikel des Bayrischen Behindertengleichstellungsgesetzes definiert die Barrierefreiheit "wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise,
    ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind". Das sind im Fall Obbach die Gehwege im Bereich der Einmündungen mitnichten. Zudem sagt die zuständige DIN 18040-3 eindeutig aus, das Wege erschütterungsarm gestaltet sein müssen, was durch die Fugenbreite von 1 cm nicht mehr gegeben ist.

    Während Städte wie Volkach oder die Stadtwerke Schweinfurt unsere Angebote vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. und dem Bayrischer Blinden- und Sehbehindertenbunde.V. zu Ortsbegehungen und Schulungen sehr gerne annehmen, verweigern die Euerbacher Räte unter Führung von Bgm. Arthur Arnold und den Seniorenbeauftragten Gerhard Müller und Verena Gerstner jegliche Hilfsangebote.

    In den vergangen 2 Jahren wurden von meiner Seite her zahlreiche Angebote für Gespräche und Unterstützung an den Gemeinderat und Bgm. Arnold gesendet, welche ausnahmslos unbeantwortet oder abgelehnt wurden.

    Sehr gerne bringe ich mein Fachwissen für die Dorferneuerung Sömmersdorf ein, wenn ich hierzu vom Gemeinderat Euerbach eingeladen werde.

    Mit barrierefreien Grüßen

    Norbert Sandmann

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