DGB: Schluss mit der Subventionierung des Niedriglohnsektors!


DGB: Schluss mit der Subventionierung des Niedriglohnsektors!


Die Beschäftigten in der Stadt Schweinfurt haben nach einer Auswertung des DGB aktuell ein überdurchschnittliches Verarmungsrisiko. Allein für jene Beschäftigte in Schweinfurt, die trotz eines sozialversicherten Jobs von ihrer Arbeit allein nicht leben können, müssen nach DGB-Berechnungen fast 3,4 Mio. Euro im Jahr an Hartz-IV-Leistungen gezahlt werden. „Die Armut von Beschäftigten verzerrt den Arbeitsmarkt und kommt uns allen als Steuerzahler teuer zu stehen“, so Frank Firsching, Vorsitzender des DGB Kreisverbands Schweinfurt.

Der jetzt geplante Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde komme nicht nur vielen Geringverdienern zu Gute, sondern entlaste zugleich auch den Haushalt der Stadt Schweinfurt wie auch den Bund.

Im Sommer 2013 wurden in Schweinfurt über 600 Beschäftigte gezählt, die ergänzend Hartz-IV-Leistungen erhielten. Trotz eines sozialversicherten Jobs konnten sie von ihrer eigenen Arbeit allein nicht leben und waren ergänzend zu ihrem Lohn auf staatliche Fürsorge angewiesen. Im gleichen Zeitraum im Vorjahr belief sich diese Zahl noch auf 524 Personen. Nicht berücksichtigt ist dabei die sog. Dunkelziffer erwerbstätiger Armer, die aus Scham oder Unwissenheit auf ihnen zustehende Hartz-IV-Leistungen verzichten.

Erstmals legt der DGB Daten vor, die zeigen, dass Beschäftigte in unserer Stadt ein höheres Verarmungsrisiko haben. Das Hartz-IV-Risiko aller sozialversichert Beschäftigten in Schweinfurt lag im Juni 2013 mit 1,2 % zwar unter bundesdeutschen Durchschnitt von 2,0 % aber über dem bayerischen Mittelwert von 0,9 %.

Niedriglöhne und die oftmals hohen Mietkosten sind aus gewerkschaftlicher Sicht die wesentlichen Ursachen dafür, dass Beschäftigte in Schweinfurt überdurchschnittlich auf Hartz IV angewiesen sind. Aber auch das besonders hohe Verarmungsrisiko in einzelnen Branchen begünstigt dies. So ist das Hartz-IV-Risiko im Reinigungsgewerbe bundesweit etwa sechs Mal höher als in allen Branchen. Im Gastgewerbe sowie der Leiharbeit ist das Hartz-IV-Risiko etwa drei Mal höher als in der Wirtschaft insgesamt.

Allein für die Beschäftigten mit sozialversichertem Job in der Stadt Schweinfurt mussten im Jahr 2012 nach DGB-Berechnungen ergänzende Hartz-IV-Leistungen von fast 3,4 Mio. Euro gezahlt werden. Diese Steuermittel waren notwendig, um Geringverdienern überhaupt das gesellschaftliche Existenzminimum garantieren zu können. Nach den DGB-Berechnungen entfielen davon allein auf die Mietzahlungen für Hartz IV-Beschäftigte knapp 2 Mio. Euro, die großteils von der Stadt finanziert werden müssen. Erwerbseinkommen wird zwar grundsätzlich auf Hartz IV angerechnet, doch vorrangig auf die vom Bund zu tragenden Regelleistungen für den Lebensunterhalt. Erst wenn der Bund für diese Leistungen nicht mehr einspringen muss, wird darüber hinausgehendes Einkommen auch auf die Mietzahlung der erwerbstätigen Aufstocker angerechnet. Die Stadt bleibt so lange in der finanziellen Verantwortung, bis Beschäftigte keine aufstockenden Fürsorgeleistungen mehr erhalten und Hartz IV überwunden werden kann.

„Gerade dort, wo Arbeitslosigkeit sowie Armut trotz Arbeit am größten sind, werden Städte und Gemeinden finanziell in besonderer Weise betroffen. Der jetzt geplante flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro/Std. wird neben dem Bund (auch) die Stadt Schweinfurt bei den Hartz-IV-Ausgaben spürbar entlasten. Zudem sind deutliche Mehreinnahmen bei der Lohnsteuer sowie den Sozialbeiträgen zu erwarten“, so Frank Firsching. Der Mindestlohn ist aus Sicht des DGB ein wichtiger Schritt auf dem Wege zu einer anständigen Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Der bisher vorliegende Gesetzentwurf hatte aber auch Schattenseiten. Die vorgesehenen Ausnahmen für junge Menschen und Langzeitarbeitslosen sind willkürlich und diskriminierend und Langzeitarbeitslose brauchen Förderung und Unterstützung. Sie vom Mindestlohn auszunehmen, ist stigmatisierend und bedeutet, dass sie künftig als Lohndumpingreserve ausgenutzt werden.



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